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Gleichstellungsaktionsplan

Fortschreibung und Evaluation des 1. Gleichstellungsaktionsplanes unter Beteiligung möglichst vieler Akteur*innen

Fortgeschrieben wird der Gleichstellungsaktionsplan, der auf der Unterzeichnung der europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern fußt. Diese wurde am 25. Oktober 2017 vom damaligen Oberbürgermeister Roland Methling und dem damaligen Präsident der Rostocker Bürgerschaft Dr. Wolfgang Nitzsche im Rostocker Rathaus unterzeichnet. Die Bürgerschaft der Hansestadt hatte in ihrer letzten Sitzung am 11. Oktober 2017 einer entsprechenden Beschlussvorlage mehrheitlich zugestimmt.

Entwickelt wurde die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas. Alle Kommunen in Europa sind aufgerufen, diese Charta zu unterzeichnen und sich somit formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes umzusetzen.

Die Charta bietet für das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern einen gesamteuropäischer Rahmen. Darin sind Grundsätze und zugleich Ziele festgelegt, wie zum Beispiel die Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten, die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen und die Beseitigung von Geschlechterstereotypen.

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Cornelia Josephine Ulrich
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Sebastian Hampf
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