Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie- und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für weitere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Der erste Entwurf des neuen Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (RREP) wurde von der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock am 4. Januar 2024 zur Veröffentlichung freigegeben. Er dient der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen über die wesentlichen Regelungsabsichten, die der Planungsverband für den Planungszeitraum bis 2035 verfolgt und ist auf der Website des Planungsverbandes https://www.planungsverband-rostock.de/regionalplanung/neuaufstellung-raumentwicklungsprogramm-ab-2022/ einsehbar. Damit werden die im vorläufigen Konzept zur Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes vom November 2022 zunächst allgemein dargelegten Zielsetzungen räumlich konkretisiert. Der erste Entwurf weist noch inhaltliche Lücken auf und ist nicht in allen Einzelheiten abschließend ausgearbeitet. Er bildet eine erste Grundlage für die öffentliche Diskussion wesentlicher Planinhalte. Im Ergebnis der Beteiligung soll der Entwurf überarbeitet und ergänzt werden. Der Öffentlichkeit und den öffentlichen Stellen wird dann nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die endgültige Beschlussfassung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Stellungnahmen zum ersten Entwurf können bis zum 1. März 2024 abgegeben werden.
Beteiligungsmöglichkeiten:
Bis zum 1. März 2024 können alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten zum Entwurf Stellung nehmen.
Stellungnahmen können
per E-Mail an: beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de
per Online-Formular unter https://beteiligung.raumordnung-mv.de/rostock6/
per Brief an: Planungsverband Region Rostock, Doberaner Straße 114, 18057 Rostock
mündlich (zur Niederschrift) an der oben genannten Anschrift
abgegeben werden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Bitte nutzen Sie bevorzugt die elektronischen Wege und verzichten Sie auf doppelte Einsendungen. Eingangsbestätigungen werden nur auf elektronische Stellungnahmen versandt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.
Cornelia Josephine Ulrich
cornelia-josephine.ulrich@rostock.de
Telefon: 0381 381 1451
Sebastian Hampf
sebastian.hampf@rostock.de
Telefon: 0381 381 1431